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Veranstaltungshinweis: Seminar zur DIN EN 1090 25.04.2012

Vorbereitung auf die Zertifizierung nach DIN EN 1090 | jeweils Freitag von 13.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 08.00 bis 15.00 Uhr

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Aktuelle Informationen 04/2012 02.04.2012

Umwelttechnikservice | SONDERANGEBOT - Taurus 451 Synergic S FDW mit Zugabe LCD Helm MACH III

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Sicherheitsüberprüfung von Schweißgeräten

27.11.2010
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die im September 2007 bekannt gemachte TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“ im Juli 2010 (GMBl. Heft 41 S. 871)  aufgehoben.
 

Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Im Zuge der rechtlichen Prüfung der den Bereich ergänzenden TRBS 2131 Teil 1 „Arbeiten unter Spannung“ war festgestellt worden, dass beide TRBS ganz wesentlich elektrische Gefährdungen regeln, die nicht Arbeitsmitteln zuzuordnen sind, sondern Arbeitsumgebungen, wie z. B. Oberleitungen von Schienenbahnen. In den TRBS können aber nur Sachverhalte konkretisiert werden, für welche die Betriebssicherheitsverordnung unstrittig gilt. Vor diesem Hintergrund hat das BMAS entschieden, die TRBS 2131 Teil 1 nicht zu veröffentlichen und die TRBS 2131 aufzuheben. Für den Anwender ist nunmehr von Bedeutung, dass die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ noch in Kraft ist und zur Konkretisierung der Rechtsvorschriften weiterhin herangezogen werden kann. Darüber hinaus steht das einschlägige VDE- Regelwerk zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Diskussionen zum Gefahrenfeld „Elektrische Gefährdungen“ im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) in absehbarer Zeit erneut aufzunehmen.

Diese Information haben wir erhalten von Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIb3 - Gefahrstoffe, Chemikaliensicherheit, Bio- und Gentechnik, Betriebs- und Anlagensicherheit,

Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Postanschrift: 53107 Bonn, Tel.: (49) 228 99 527 2640, Fax: (49) 228 99 527 2745, email: hans-peter(dot)raths(at)bmas(dot)bund(dot)de
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